Menü

Energiemarkt aktuell

Die Energiekrise betrifft uns alle. Und zwar nicht nur in Nachrichten und in politischen Debatten, sondern ganz real, heute und im Alltag. Wir lotsen Sie durch diese Zeit. Mit Hintergrundwissen und Tipps rund um das große Thema Energie.

Top-Thema

Gas- und Strompreisbremse gelten laut Gesetz bis 31.12.2023

Aktuell

So funktionieren die Gas- und Strompreisbremse

Bei privaten Haushalten und  kleinen Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen gilt: Der Staat übernimmt für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs aus September 2022 den Anteil am Preis, der oberhalb der Preisbremsen liegt. Für Gas liegt diese bei 12 Cent/kWh (brutto) und für Wärme bei 9,5 Cent/kWh (brutto). Der Bund gleicht dabei den Differenzbetrag zum vertraglich vereinbarten Preis aus. Für die verbliebenen 20% zahlen Sie den mit uns vereinbarten Preis. 

Bei Privathaushalten und Kleingewerbe mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh übernimmt der Staat ebenfalls für 80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose den Anteil am Preis, der oberhalb der Preisbremse liegt. Bei Strom liegt diese bei 40 Cent/kWh (brutto). Für die verbliebenen 20% zahlen Sie den mit uns vereinbarten Preis.

Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Gut zu wissen

Unsere Kundinnen und Kunden brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. 

  • die Preisbremsen für Gas und Strom werden ab März 2023 bei ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt.
  • Die Monate Januar und Februar werden im März rückwirkend verrechnet.

80 %

Ihres Strom- und Gasverbrauchs erhalten Sie zum gedeckelten Preis

.

Strom

40 Cent
pro Kilowattstunde

Gas

12 Cent
pro Kilowattstunde

Wärme

9,5 Cent
pro Kilowattstunde

20 %

Ihres restlichen Verbrauchs zum

.

Standardpreis

Fragen und Antworten zu Strom- und Gaspreisbremse

Wie funktionieren die Umsetzung der Preisbremsen? Was gilt für Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Industriekunden?

Häufige Fragen

Wie funktionieren die Preisbremsen ab März 2023?

Ab wann verringern sich meine Abschläge?

Die Abschlagsreduzierung beginnt ab März 2023. Sie erhalten rechtzeitig von uns eine Information über Ihre neuen Abschlagsbeträge bis zur nächsten Rechnung. Die Entlastungsbeträge aus dem Januar und Februar 2023 werden berücksichtigt.

Gelten die Preisbremsen für den Arbeits- und den Grundpreis?

Nein. Die Preisbremsen gelten nur für den Arbeitspreis, also für den Preis pro Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis ist von den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme nicht betroffen und bleibt bestehen wie vertraglich vereinbart. 

Ich habe einen Dauerauftrag, was muss ich tun?

Aufgrund der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme verändert sich Ihr Abschlag. Wir werden Sie darüber rechtzeitig schriftlich informieren. Bitte passen Sie nach Erhalt des Schreibens Ihre monatliche Zahlung oder Ihren Dauerauftrag an.

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dann müssen Sie nichts tun. Wir buchen mit Start der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse automatisch den neuen Abschlagsbetrag bei Ihnen ab. Über Ihren neuen Abschlag werden Sie rechtzeitig schriftlich informiert.

Bei mir hat sich der Verbrauch im letzten Jahr geändert. Wie berechnen Sie die Entlastung für mich?

Grundlage für die Berechnung der Strompreisbremse ist laut Gesetz die uns aktuell vorliegende Verbrauchsprognose des örtlichen Netzbetreibers. Diese basiert in der Regel auf dem zuletzt abgerechneten Jahresverbrauch. Sollte kein Verbrauch vorliegen, weil Sie zum Beispiel gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet. 

Die Berechnung der Gaspreisbremse erfolgt anhand des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, den wir vom Netzbetreiber erhalten. Hierbei handelt es sich um den gleichen Wert, der bereits für die Ermittlung der Soforthilfe Dezember herangezogen wurde.

Wie werde ich als Mieter entlastet? Wie als Wohnungseigentümergemeinschaft?

Die meisten Mieter zahlen ihren Gasverbrauch über die Nebenkosten. Der Gasvertrag besteht zwischen dem Vermieter und dem Energieversorger. Deshalb erhalten Sie die Entlastung nicht direkt von Ihrem Versorger. Natürlich müssen die Vermieter oder die Verwaltung im Fall einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG) die Entlastung an ihre Mieter im Rahmen der Betriebskosten­abrechnung weitergeben. 

Läuft die Deckelung der Strom- und Gaspreise irgendwann aus?

Die Preisbremse für Strom und Gas ist um drei Monate verlängert worden und gilt bis Ende März 2024. Die Umsatzsteuer für Gas wird bereits ab Januar 2024 wieder von 7 auf 19 Prozent steigen.

Lohnt es sich überhaupt noch, Energie zu sparen?

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!

Denn nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs wird staatlich unterstützt. Sie erhalten für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

>> weitere Tipps zum Energiesparen

 

Welche Regelungen gelten für große Unternehmen?

Wie funktionieren die Regelungen für größere Letztverbraucher, beispielsweise Unternehmen?

Zu den mittleren und großen Unterhmen werden Firmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh bei Strom gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des gemessenen Jahresverbrauchs von 2021 als Basis genommen. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben. 

Bei der Gaspreisbremse  unterscheidet man Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von über 1,5 Mio. kWh und registrierender Leistungsmessung. Sie erhalten von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. 

Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr gelten die gleichen Preisbedingungen wie für Kunden mit Standardlastprofil.

Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.

Ab wann verringern sich diese Abschläge?

Bei großen Unternehmen mit einem hohen Jahres­verbrauch – über 30.000 kWh bei Strom bzw. über 1,5 Millionen kWh bei Gas und Wärme – greift die Preisbremse beim Strom ebenfalls ab März 2023, bei Gas und Wärme bereits ab Januar 2023. Wir werden alle Unternehmen per Anschreiben informieren.

Aktuell

Dezember-Soforthilfe

Die Bundesregierung hat Ende 2022 beschlossen, Bürger, die Erdgas oder Fernwärme beziehen, bei hohen Heizkosten entlasten. Es dauert jedoch, die Gaspreisbremse in Gesetze zu gießen. Deshalb hat der Staat im Dezember 2022 kurzfristig einen Monatsabschlag übernommen.

Was ist geplant und was muss ich tun, um die finanzielle Entlastung zu erhalten?

Wer erhält die Einmalzahlung?

Die Bundesregierung will Bürger, die Erdgas oder Fernwärme beziehen, bei hohen Heizkosten entlasten. Es dauert jedoch, die Gaspreisbremse in Gesetze zu gießen. Deshalb hat der Staat kurzfristig einen Monatsabschlag, konkret den vom Dezember 2022, übernommen. Damit es gerecht zugeht, ist die Soforthilfe aber genauer definiert: Die Kunden bekommen ein Zwölftel ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs, wie er im September 2022 angenommen wurde, multipliziert mit dem Gaspreis im Dezember. Dazu kommt ein Zwölftel des Grundpreises. Die Differenz zum Dezemberabschlag wird in der Jahresrechnung verrechnet.

Ebenfalls bezuschusst wurde der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder durch Wohnungseigentümergemeinschaften. Mieter sollen zu dem Zeitpunkt unterstützt werden, wenn sie durch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 besonders intensiv belastet werden. 

Wie wird die Soforthilfe berechnet? Warum unterscheidet sich der Betrag der einmaligen Soforthilfe von meiner monatlichen Abschlagszahlung?

Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas, dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises.

Der im September prognostizierte Jahresverbrauch und die daraus resultierende Abschlagszahlung wurde anhand des im September geltenden Arbeits- und Grundpreises errechnet. Daher kann die Höhe der monatlichen Abschlagszahlung der Soforthilfe Dezember abweichen. Die Berechnungsformel gewährleistet aber, dass immer ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe Dezember gedeckt sind.

Was muss ich tun, um die Soforthilfe zu erhalten?

SEPA-Lastschrifteinzug
Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie  gar nichts weiter tun. Wir buchen im Dezember den Abschlag für Gas und Wärme einfach nicht ab.

Überweisung oder Dauerauftrag

  • Sie können Ihre Abschlagszahlung für Gas und Wärme im Dezember einmalig aussetzen. Bitte denken Sie daran, den Dauerauftrag für Januar wieder zu aktivieren.
  • Oder Sie lassen den Dauerauftrag normal weiterlaufen und überweisen Ihren monatlichen Abschlag wie gewohnt. In diesem Fall verrechnen wir die Gutschrift aus der Soforthilfe in Ihrer nächsten Jahresabrechnung.
Wird mir der Betrag aus der Dezember-Soforthilfe ausbezahlt?

Nein. Die Soforthilfe wird immer nur verrechnet. Zunächst zahlen die Kunden im Dezember keinen Abschlag. Genauer abgerechnet wird dann mit der Jahresrechnung.

Ich habe den Abschlag für Dezember bereits überwiesen, was muss ich tun?

Wenn Sie Ihren Abschlag bereits bezahlt haben, schreiben wir ihn Ihrem Vertragskonto gut und verrechnen ihn mit der nächsten Rechnung. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Gut zu wissen: Die Dezember-Soforthilfe basiert auf einem besonderen Berechnungsmodell, das der Gesetzgeber vorgegeben hat. Darum kann es zu Abweichungen zwischen der Soforthilfe und der Höhe Ihres Abschlags kommen. In Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen wir dies automatisch.

Ist die Entlastung höher, wenn ich im Dezember den Abschlag erhöht habe? Oder niedriger, wenn ich im Dezember einen niedrigen Abschlag habe?

Nein, denn wie hoch die Entlastung ist, hängt nicht von der Abschlagshöhe ab. Die Entlastung ist ein Zwölftel Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs, wie er im September 2022 angenommen wurde, multipliziert mit dem Gaspreis im Dezember. Dazu kommt ein Zwölftel des Grundpreises. Auf Ihrer nächsten Jahresrechnung finden Sie die genaue Gegenrechnung zum Dezember-Abschlag. 

Wie erhalte ich als Mieter die Soforthilfe?

Die meisten Mieter zahlen ihren Gasverbrauch über die Nebenkosten. Der Gasvertrag besteht zwischen dem Vermieter und dem Energieversorger. Somit erhält auch der Vermieter zunächst die Dezember-Soforthilfe. Mieter erhalten die staatliche Gutschrift dann mit der Nebenkostenabrechnung für 2022. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Vermieter. 

Ich bin Vermieter – wann und wie muss ich die Dezember-Soforthilfe weitergeben?

Die Dezember-Soforthilfe ist für Ihren Mieter gedacht. Sie müssen sie also auf jeden Fall weitergeben. Entweder überweisen Sie den Betrag direkt oder Sie ziehen ihn von der Warmmiete ab. Sie können den Betrag auch in der nächsten Nebenkostenabrechnung abziehen. Am besten reden Sie miteinander. 

Aus welchen Herkünften gibt es überhaupt Erdgas in Deutschland

Anfang 2022 stammte das in Deutschland eingesetzte Erdgas in der Regel aus drei Ländern: 
Russland (etwa 55%), Norwegen (30%) und den Niederlanden (12%). Aus Deutschland selbst kommt kaum noch Gas. 

Seit dem Krieg in der Ukraine ist die Bundesregierung bestrebt, Importe aus Russland zu reduzieren, bis Ende Juni waren es 26 Prozent des von Deutschland importierten Erdgases. In der Folgezeit hat Russland seine Erdgasexporte über die Nord Stream 1 Pipeline weiter gedrosselt und bis  August 2022 vollständig eingestellt. Ende September gab es sowohl auf Nord Stream 1 als auch auf die nicht in Betrieb genommene Pipeline Nord Stream 2 Anschläge. 

Die weggefallenen russischen Mengen wurden zuletzt durch höhere Liefermengen aus westlichen und nördlichen Nachbarländern, ein erstes verfügbares Terminal zur Anlandung von Flüssigastankern und Energieeinsparungen ausgeglichen.  Zu Beginn des Jahres 2023 war Norwegen die wichtigste Erdgasbezugsquelle für Deutschland, gefolgt von den Niederlanden und Belgien. In Belgien und den Niederlanden liegen große Häfen, in denen Schiffe das Flüssigerdgas LNG anlanden. Von den Häfen gelangt das Gas über Pipelines nach Deutschland. 
Quelle: Statista Research Department, 3/2023)

Aktuell

Die neuen Gasumlagen

Seit 1. Oktober 2022 werden befristete Gasumlagen eingeführt, um die Wärme- und Energieversorgung in den kommenden Monaten zu sichern. 

Was ist der aktuelle Stand zur Gasbeschaffungsumlage?

Die Gasbeschaffungsumlage war eine Idee der Bundesregierung, um die Gasversorgung in Deutschland zu sichern. Vorgesehen war die Einführung zum 1. Oktober 2022. Am 29. September hat die Bundesregierung ihre Pläne zurückgenommen und stattdessen alternative Maßnahmen vorgestellt. Die angekündigte Preiserhöhung gilt durch die Rücknahme nicht mehr. 

Die Speicherumlage und die Bilanzierungsumlage sind von der Rücknahme nicht betroffen und haben weiterhin Bestand. 

Was ist die Speicherumlage?

Die Gasspeicher dienen der Versorgungssicherheit. Im Winter wird deutlich mehr Gas benötigt, als importiert werden kann. Der Ausgleich erfolgt über die eingespeicherten Mengen. Wegen des kalten Winters 2021 waren die Speicher kaum noch gefüllt. Ziel ist es nun, die gesetzlich vorgegebenen Füllstände zu erreichen. Mit dieser Aufgabe ist die Trading Hub Europe beauftragt. Die Kosten für den Einkauf der erforderlichen Gasmengen werden ab 1. Oktober bis zum 1. April 2024  über die Speicherumlage auf alle Kunden verteilt.  Den Mindestwert der Speicherstände hat der Gesetzgeber genau festgelegt: zum 1. September 75 Prozent, zum 1. Oktober 85 Prozent und zum 1. November 95 Prozent. Den aktuellen Gesamtspeicherstan in Deutschland finden Sie jederzeit auf der Internetseite der Bundesnetzagentur

Die Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 Ct/kWh. Die Anpassung ist alle sechs Monate möglich. Es gibt für die erste Umlageperiode eine Ausnahme: Hier ist eine Anpassung bereits nach drei Monaten, also am 31.12.2022, möglich. Festgelegt ist die Speicherumlage im Energiewirtschaftsgesetz Paragraf 35. 

Was ist die Bilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungsumlage gibt es schon seit 2015 – sie lag zuletzt bei 0 Cent. Seit 1. Oktober beträgt sie Haushaltskunden ein Jahr lang 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto; bei Großabnehmern beträgt die RLM-Bilanzierungsumlage 0,39 Cent pro Kilowattstunde netto. Sie wird für den sogenannten Regelenergieausgleich erhoben. 

Regelenergie wird im Gasnetz benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas auszugleichen und damit den Druck stabil zu halten. Alle 12 Monate wird der Betrag vom sogenannten Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe (THE), neu berechnet und erhoben. Der Betrag deckt die Kosten des Regelenergieausgleichs.

Welche der neu angekündigten Gasumlagen gelten nun seit 1. Oktober?

Für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 1. April 2024 wird die Gasspeicherumlage erhoben. Bis zum Ende des Jahres beträgt sie 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto. 

Dazu kommt die Bilanzierungsumlage. Diese gibt es schon seit 2015, aber sie betrug bisher 0 Cent. Seit 1. Oktober beträgt sie für Haushaltskunden ein Jahr lang 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto. 

Insgesamt machen die Umlagen zum Stichtag eine Erhöhung um 0,629 Cent pro Kilowattstunde netto aus. Um die betroffenen Gaskunden zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas beschlossen. Sie ist zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent gefallen.

Versorgungssicherheit

Notfallplan Gas

Um eine sichere Gasversorgung in Deutschland zu gewährleisten gibt es den Notfallplan Gas. Dieser kennt drei Eskalationsstufen. Momentan gilt die zweite Stufe – die sogenannte Alarmstufe. 

Was ist der Notfallplan Gas

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ soll eine sichere Gasversorgung gewährleisten. Er kennt drei Stufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.

1. Frühwarnstufe – ausgerufen am 30.3.2022 

Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. 

2. Alarmstufeausgerufen am 23.6.2022

In der Alarmstufe beobachtet die Bundesregierung die Gasversorgungslage genau, in Abstimmung mit Gasversorgern und Betreibern der Gasleitungen und Gasspeicher. Die Informationspflichten der Gasnetzbetreiber an die Bundesnetzagentur erhöhen sich: Die Unternehmen sind jetzt verpflichtet, engmaschig aktuelle Daten wie Gasfluss, Netzkapazitäten und den Zugriff auf Speicher an die Bundesnetzagentur zu melden. So behält die Politik gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft die Lage genau im Auge. 

Weiterhin kümmern sich Marktakteure weitgehend selbstständig um die Entspannung der Lage. Wenn jedoch die Unternehmen wirtschaftlich stark unter Druck geraten, kann die Bundesregierung tätig werden, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Zu den möglichen Hilfen zählen Neuerungen aus dem Energiesicherungsgesetz. 

Die Alarmstufe ermöglicht es außerdem weitere Schritte einzuleiten: Am 8. Juli 2022 hat das Ersatzkraftwerkbereithaltungsgesetz den Bundesrat passiert. Jetzt können Öl- und Kohlekraftwerke aus der Reserve wieder für die Stromproduktion in Betrieb genommen werden. Infolgedessen können freiwerdende Gasmengen in die Speicher fließen, anstatt für die Stromerzeugung eingesetzt zu werden. 

Privatkunden gelten nach dem Gesetz als "besonders geschützt", für sie hat das Ausrufen der Alarmstufe zunächst keine unmittelbare Ausrufung. Aber auch private Haushalte sind aufgerufen, Energie einzusparen.

3. Notfallstufe

Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In der Notfallstufe kann der Staat umfangreich in die Gasversorgung und  verteilung eingreifen. Ziel ist es, die Belieferung geschützter Kunden zu gewährleisten – dazu zählen Privathaushalte, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen. Die Bundesnetzagentur wird in dieser Stufe als Bundeslastverteiler tätig und übernimmt hoheitliche Pflichten. Dazu zählt auch die Anordnung zu Abschaltungen im Gasnetz. In diesem Fall kommen jene Abschaltreihenfolgen zum Tragen, die seit Eintreten der Frühwarnstufe nach Kriterien  der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. 

Das Eintreten der einzelnen Krisenstufen ist abhängig vom Schweregrad der Störung, den erwarteten ökonomischen und technischen Auswirkungen und der Dringlichkeit der Störungsbeseitigung auf nationaler Ebene. Die Stufen müssen nicht nacheinander ausgerufen werden. Je nach Schweregrad kann auch sofort die Alarm- oder Notfallstufe festgestellt werden.

Was bedeutet die Alarmstufe für Privathaushalte?

Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet, aber angespannt. Die Marktakteure, also auch wir, sind aufgefordert uns um eine Entspannung der Lage zu bemühen. 

Bestimmte Verbrauchergruppen werden besonders geschützt

Sollte es je zu Engpässen kommen, sind wir gut vorbereitet. Wenn eine Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Dann übernimmt die Bundesnetzagentur das Heft des Handelns und wird zum „Bundeslastverteiler“. In enger Abstimmung mit den Netzbetreibern kann sie Bezugsreduktionen verfügen. Bestimmte Verbrauchergruppen sind aber besonders geschützt. Zu diesen gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Energiepreise einfach erklärt

Strom- und Gaspreis in Deutschland bestehen in der Regel aus einem Grund- und einem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und deckt die Fixkosten für den Anschluss, die Instandhaltung des Netzes, die Installation der  Zähler oder die Rechnungslegung. Der Grundpreis nimmt in der Regel nur einen sehr geringen Teil des Gesamtpreises ein. 

Über den Arbeitspreis wird der tatsächliche Verbrauch pro Kilowattstunde abgerechnet. Er beinhaltet Steuern und Abgaben, Netznutzungsentgelte sowie die bestimmte Kosten pro genutzter Kilowattstunde und ist damit an den Verbrauch gekoppelt. 

Während die staatlich veranlassten Kosten sowie die Netz- und Messentgelte zentral festgelegt werden, unterliegen die Kosten der Energiebeschaffung den Marktbewegungen an den Energiebörsen. Energie an der Börse wird immer dann teurer, wenn eine hohe Nachfrage auf ein geringes Angebot trifft.

Kurz erklärt

Wie regionale Versorger Strom und Gas einkaufen, was die Vorteile sind und warum die Preise nicht automatisch sinken, wenn die Börsenpreise fallen. 

Zum Aktivieren des Videos bitte klicken. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an den Videoanbieter übermittelt werden.

Video aktivieren

Mehr zu den einzelnen Bestandteilen, aus denen sich der Strom- und Gaspreis zusammensetzt: 

Zusammensetzung des Gaspreises

Ihr Gaspreis setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen

* Durchschnittliche Zusammensetzung des Gaspreises in Deutschland eines durchschnittlichen Ein-Familienhauses mit Erdgas-Zentralheizung (Datenquelle:  Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., Januar 2023. )

Insgesamt gibt es sechs verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Gaspreis:

0,546 Cent pro kWh

Kosten für Emissionszertifikate  2022 („CO2-Preis“)

0,55 Cent pro kWh

Energiesteuer

0,22 Cent pro kWh

Konzessionsabgabe

Ab 1. Oktober zusätzlich

0,059 Cent pro kWh

Speicherumlage

0,57 Cent pro kWh

Bilanzierungsumlage

------------------------------------------------------------------------

zzgl. 7% Umsatzsteuer

Die reduzierte Umsatzsteuer gilt befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024

Quelle: BDEW, Stand 2/2023

Zusammensetzung des Strompreises

Der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen am Haushaltsstrompreis ist zu Jahresbeginn 2023 auf 26 Prozent gesunden (2022: 28 Prozent). Der Anteil der Netzengelte beträgt 20%, Beschaffung und Vertrieb haben einen Anteil von 54 Prozent. 

Ihr Strompreis setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen

* Durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises für einen Haushalt in Deutschland  mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh (Datenquelle:  BDEW ) (Stand 1/2023)

Insgesamt gibt es sechs verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis

2,05 Cent pro kWh

Stromsteuer

1,32 Cent pro kWh

Konzessionsabgabe (Wegenutzentgelte an Gemeinden)

0 Cent pro kWh

Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) - bis 30.  Juni, 3,723 Cent; abgeschafft zum 1.1.2023

0,357 Cent pro kWh

Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage)

0,417 Cent pro kWh

Umlage nach §19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (NEV-Umlage)

0,591 Cent pro kWh

Umlage nach §1f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetztes (Offshore-Netzumlage)

0,0 Cent pro kWh

Umlage nach §18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten

------------------------------------------------------------------------

zzgl. 19% Umsatzsteuer

Auf alle Bestandteile des Strompreises

Quelle: BDEW, Stand 2/2023 - die Angaben beziehen sich auf Kundinnen und Kunden mit einem Standard-Last-Profil (SLP)

Was Sie tun können

Wie lange die  angespannte Energielage andauern wird, ist aktuell nicht absehbar. Ein bewusster Umgang mit Energie und die Anpassung Ihres Abschlags sind die Mittel, um Ihre Situation abzufedern und eine Nachzahlung zu vermeiden. 

Seite drucken