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Vorsicht Vertragsfallen

1. Juli 2020

Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr rund 57 600 Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung erhalten. So können Sie sich schützen.

Die freundliche Stimme am anderen Ende des Telefons macht einen sympathischen Eindruck – also kein Grund zur Besorgnis. Oder doch? Walter P. schöpfte erst keinen Verdacht, als der Anrufer sich ausführlich vorstellte und ihm anschließend einen vermeintlich günstigeren als seinen bisherigen Stromtarif anbot. „Ich hatte erst vermutet, dass es sich um die Stadtwerke Meerane handelte. Meine erste Reaktion: Ich habe mich über den Service gefreut“, erinnert sich der Rentner. „Doch dann stellte sich heraus, dass es um einen mir unbekannten Stromanbieter aus Düsseldorf ging.“ Walter P. wollte das Gespräch beenden, teilte dem Anrufer mit, dass er mit den Stadtwerken Meerane zufrieden sei und nicht die Absicht habe zu wechseln. Der Anrufer blieb sehr hartnäckig. „Ich schlug darauf hin vor, dass er mir das Angebot doch zusenden solle, damit ich es in Ruhe prüfen könnte.“ Der Mann am anderen Ende der anderen Leitung betonte, dass dies nicht möglich sei – das Sonderangebot wäre nur kurzfristig zu erhalten. Letztendlich ließ er sich aber darauf ein, Walter P. per Post zu kontaktieren. Unüblicherweise fragte er viele persönliche Daten ab – etwa die Zählernummer sowie den Vorjahresstromverbrauch. 

Vertrag ohne Unterschrift 

Damit war das Telefonat beendet: „Ein paar Tage vergingen, ein Brief erreichte mich nie. Als ich nach einer Woche wegen eines anderen Anliegens die Stadtwerke Meerane kontaktierte, wurde mir mitgeteilt, dass mein Stromvertrag gekündigt wurde – von einem Düsseldorfer Anbieter. Ich war entsetzt.“ Es stellte sich heraus, dass der Anbieter zwischenzeitlich Walter P. bei den Stadtwerken abgemeldet hatte – ohne eine Zustimmung, ohne eine Unterschrift war ein Lieferverhältnis auf Grundlage eines neuen Vertrages zustande gekommen. Tatsächlich erreichte den Rentner kurz darauf eine Auftragsbestätigung zum Anbieterwechsel. Walter P. holte sich zügig Unterstützung bei den Stadtwerken Meerane. „Meine Ansprechpartnerin dort empfahl mir, umgehend ein Widerrufsschreiben zu verfassen und per Einschreiben mit Rückschein an den dubiosen Düsseldorfer Stromanbieter zu versenden. Darin haben wir dargelegt, dass ein gültiger Vertrag nie abgeschlossen worden sei. Glücklicherweise wurde der Widerruf durch den Anbieter bestätigt.“ Die Zeit spielte Walter P. in die Hände, denn: Bei sowohl schriftlich als auch mündlich zustande gekommenen Verträgen beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. 

Nachgefragt bei den Stadtwerken

Solche Werbeanrufe wie im Fall von Walter P. sind leider keine Seltenheit. Die Stadtwerke Meerane erhalten immer wieder Meldungen von Anrufen bei Kunden oder gar unliebsamen Besuchen an der Haustür. Die Mitarbeiter der Stadtwerke kennen die Tricks: „Manchmal gehen die Betrüger so weit, sich als unsere Mitarbeiter auszugeben. Das sind beliebte Vorgehensweisen von Vertretern. Sie möchten neue Verträge mit anderen Stromanbietern vereinbaren, vor allem mithilfe des Überrumpelungseffekts“, sagt Grit Bachmann vom Vertriebsteam der Stadtwerke Meerane. Ihre Empfehlung: „Machen Sie am Telefon keine Zusagen zu Werbeangeboten. Wenn Ihnen etwas merkwürdig vorkommt, legen Sie im Zweifelsfall einfach auf. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit des Anrufes sowie, wenn möglich, die im Display Ihres Telefons angezeigte Rufnummer. Idealerweise melden Sie den Fall an die Bundesnetzagentur und auch an uns als Energiedienstleister. So schützen Sie sich und andere.“ 

Nicht aufgelegt? 

Um unerlaubte Telefonwerbung handelt es sich, wenn Sie angerufen werden und in dem Gespräch für ein Produkt oder eine Dienstleistung geworben wird. Für solche Maßnahmen müssen Sie dem werbenden Unternehmen vorher Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben. Das war bei Ihnen nicht der Fall? 

Dann melden Sie den Anruf an die Bundesnetzagentur. Ihre Beschwerde können Sie als Brief an Bundesnetz-agentur, Nördeltstraße 5, 59872 Meschede oder per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de übermitteln. Die Behörde bietet online für diese Fälle ein spezielles Formular an. Die Übermittlung der Beschwerde trägt dazu bei, dass derartige Anrufe zukünftig unterlassen werden. 

Ungewollten Vertrag abgeschlossen? 

Wenden Sie sich an Ihren aktuellen Energielieferanten. In vielen Fällen kann die Kündigung Ihres bestehenden Vertrages rückgängig gemacht werden. Erklären Sie den Vertrag gegenüber dem neuen Anbieter für ungültig. Sie haben das Recht, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen – am besten als Einschreiben mit Rückschein. 

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