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Energieausweis 

Energieausweis für Gebäude beantragen

Wer braucht ihn? Was steht drin? Welchen Nutzen bringt er Mietern, Käufern und Gebäudebesitzern?  

Der Energieausweis gibt Aufschluss über die energetische Qualität eines Gebäudes, zeigt Sanierungspotenzial auf und ist eine Vergleichsgrundlage für potenzielle Käufer und Mieter. Für Immobilienbesitzer ist der Energieausweis verpflichtend, wenn sie Ihr Haus verkaufen oder vermieten wollen. Das ist in der Energiesparverordnung (EnEV) gesetzlich geregelt. 

Seit Mai 2014 ausgestellte Ausweise enthalten eine Registriernummer für die Behörden. Auch nach größeren Umbauten und Sanierungen wird ein neuer Ausweis benötigt. 

Die zwei Varianten des Ausweises

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: verbrauchs- und bedarfsorientiert. Unterschieden werden die Ausweise nach dem Bewertungsverfahren.  

Bedarfsorientierter Energieausweis 

Die Basis für diesen Ausweis bilden bau- und anlagentechnische Daten, zum Beispiel über die Gebäudehülle, die Dämmung von Fenstern oder die verwendeten Baumaterialien. Der Bedarfsausweis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie bei durchschnittlichem Nutzungsverhalten und Klima für das Gebäude verbraucht wird.  

Die Daten sind unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner. Das hat den Vorteil, dass energetische Schwachstellen im Gebäude besser erkannt werden können. Eigentümer können sich so ein Bild über den tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie machen. 

>> Der bedarfsorientierte Ausweis ist für alle Gebäude zugelassen

Verbrauchsorientierter Energieausweis 

Der Verbrauchsausweis ermittelt, wie hoch der tatsächliche Energiebedarf für die Beheizung des Gebäudes ist. Das Ergebnis basiert auf dem reinen Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser. Es hängt also vom individuellen Verbrauchsverhalten der Bewohner ab und kann sich ändern. Damit können nur bedingt Aussagen über den zukünftigen Energieverbrauch des Gebäudes erfolgen. 

>> Der Verbrauchsausweis ist die günstigere der beiden Varianten, er ist für folgende Gebäude zugelassen:

  • Bestehende Wohngebäude mit mindestens fünf Wohnungen
  • Bestehende Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde
  • Bestehende Wohngebäude, die die 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) erfüllen
  • Nicht-Wohngebäude

Voraussetzung ist die Vorlage der vollständigen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre. 

Was steht drin 

Der Energieausweis enthält in beiden Varianten die wesentlichen Gebäudedaten, Hinweise zu energetischen Schwachstellen und Modernisierungsempfehlungen. Die Einteilung der Gebäude erfolgt in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr energieeffizient) bis H (am wenigsten effizient). Ab Datum der Ausstellung ist ein Energieausweis 10 Jahre lang gültig. Er wird grundsätzlich für ein Gebäude und nicht für eine einzelne Wohnung ausgestellt.

Ausführliche Informationen zu Effizienzklassen und Vergleichswerten finden Sie hier:
www.verbraucherzentrale.de
www.dena.de

 

Nutzen des Energieausweises

Gute Grundlage

Transparenz

Verpflichtung 

Energieausweis

Modernisierungen sinnnvoll planen

Heizkosten im Blick für Mieter und Käufer

bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie

10 Jahre gültig ab Ausstellung

Nutzen für Mieter und Käufer

Mit dem Energieausweis erhalten Sie einen Überblick über die energetische Qualität eines Wohngebäudes, so dass die potenziellen Heizkosten von Anfang an einkalkuliert werden können. Als Mieter oder Käufer können Sie damit unterschiedliche Gebäude miteinander vergleichen, bevor Sie sich für ein Mietverhältnis oder einen Kauf entscheiden.

Nutzen für Gebäudeeigentümer

Besitzern einer Immobilie liefert der Energieausweis wichtige Informationen über energetische Schwachstellen des Gebäudes. Investitionen in die Dämmung der Gebäudehülle oder Erneuerung der Heizungsanlage sorgen dafür, dass ihre Heizkosten sinken und der Wert der Immobilie steigt. Somit entstehen Vorteile, egal ob sie selbst in dem Haus leben oder es verkaufen möchten. 

Wer stellt den Energieausweis aus?

Der Energieausweis muss von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten ausgestellt werden. Die Stadtwerke Meerane erstellen Ihnen gern in Kooperation mit der STEG Stadtentwicklung GmbH einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude.

Diese Leistungen erhalten Sie:

  • Erstberatung des Eigentümers unter energetischen Gesichtspunkten
  • Aufnahme des Ist-Zustands unter energetischer Betrachtung
  • Beschreibung von Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Zustands einschließlich Materialbenennung
  • Darstellen des Ablaufs der geplanten Baumaßnahmen (Energiekonzept)
  • Erarbeiten einer Kostenschätzung hinsichtlich der energetischen Maßnahmen
  • abschließende Beratung mit dem Eigentümer zur Erläuterung des Energieberatungsberichts
  • Informationen über die einzelnen Förderprogramme des Bundes und der Länder
  • Erstellen des Energieausweises

Antworten auf häufige Fragen 

Wie wird ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt?

Der bedarfsorientierte Energieausweis berücksichtigt den technischen Zustand des Hauses. Bauform, Wärmedämmung und Zustand der Heizungsanlage beeinflussen direkt die Berechnungsergebnisse. Dieser Ausweis ist aufwändiger zu erstellen als der verbrauchsorientierte Energieausweis.

Wie wird ein verbrauchsabhängiger Energieausweis erstellt?

Den verbrauchsorientierten Energieausweis erstellen wir auf Grundlage der Verbrauchsdaten Ihres Wohnhauses für die Heizung. Das Ergebnis ist somit vom persönlichen Nutzerverhalten abhängig, ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist dadurch nur bedingt möglich. Sie benötigen die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre. Unser Energieberater berücksichtigt bei der Berechnung des Gebäudekennwertes die Witterungseinflüsse auf Ihre Verbrauchsdaten. Zahlen zum Stromverbrauch benötigen Sie nur, wenn Sie auch mit Strom heizen. 

Dieser Ausweis kann erstellt werden für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten oder für Wohngebäude, deren Bauantrag ab dem 1.11.1977 gestellt wurde oder die zumindest die Anforderungen der 1.Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

Wer braucht keinen Energieausweis?

Die Energieausweispflicht besteht nicht bei: 

  • Eigentumswechsel der Immobilie durch Erbfolge
  • Bestehenden Mietverhältnissen
  • Bei Selbstnutzung durch den Eigentümer

Baudenkmäler und kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sind von der Verordnung ausgenommen und benötigen keinen Energieausweis. Gemischt genutzte Häuser mit Wohnungen und Büroflächen erhalten übrigens zwei verschiedene Energieausweise.


Sie haben noch Fragen?

Falls wir nicht alles klären konnten, melden Sie sich gern telefonisch bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Kundencenter vor Ort. Wir helfen Ihnen gerne weiter. 

Wir freuen uns auf  Ihren Kontakt.

Telefon: Telefon: (03764) 7917-51

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