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Strom vom Balkon

17. Mai 2024

Balkon-Solaranlagen erzeugen klima-freundlichen Strom aus Sonnenlicht – und werden hierzulande immer beliebter. Wie sie funktionieren und was bei der Installation wichtig ist.

Frau steht auf einem Balkon mit einem Balkonkraftwerk

Man nennt sie auch Stecker-Solaranlage, Balkonkraftwerk oder Mini-Photovoltaik(PV)-Anlage. Die Geräte sind vor allem bei Mieterinnen und Mietern beliebt, für die große PV-Anlagen auf dem Hausdach keine Option sind. Steht ein Umzug an, können sie die Anlage eigenständig ab- und wieder aufbauen. 2023 waren bundesweit rund 300.000 der kleinen Kraftwerke in Betrieb.

Wie funktioniert es?

Fällt Sonnenlicht auf die Solarmodule, wird elektrische Energie erzeugt. Der Solarstrom fließt in die heimische Steckdose und kann für Haushaltsgeräte genutzt werden, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind. Der eigene Stromzähler zählt dann langsamer, da weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. Reicht der Strom vom Balkon nicht für den Betrieb von Waschmaschine und Co. aus, fließt einfach Strom vom Versorger aus dem Netz dazu.

Lohnt sich der Betrieb?

Ja. Zwei Module mit beispielsweise insgesamt 600 Wattpeak Leistung kosten rund 1000 Euro. Die Stromerzeugungskosten liegen bei rund zehn Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Haushaltsstrom ist zurzeit im Schnitt vier- bis fünfmal so teuer. Je nach Aufstellungsort, Neigungswinkel, Verschattung und Wetter liefern Anlagen dieser Leistung zwischen 450 und 600 Kilowattstunden Strom im Jahr. Den Strom können die ­Haushalte erfahrungsgemäß zu 60 bis 80 Prozent selbst verbrauchen – das sind 270 bis 480 Kilowattstunden.

Bei einem Mittelwert von 375 Kilowattstunden und einem Durchschnittsstrompreis von 46,27 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Juli 2023) sparen sie also gegenüber ihrem Versorger jährlich 170 Euro ein. Das System hat sich demnach in viereinhalb bis acht Jahren amortisiert. 

Häufige Fragen

Was ist bei der Installation zu beachten?

Braucht man für Stecker-Solargeräte eine Genehmigung?

Nein. Wichtig ist aber: Wenn die Solarmodule an der Balkonbrüstung oder der Fassade befestigt werden, müssen Vermieter beziehungsweise die Miteigentümer des Hauses der Balkonsolaranlage zustimmen. Grundsätzlich ablehnen können es Vermieter oder Miteigentümer aber nicht.

Müssen Stecker-Solargeräte angemeldet werden?

Stecker-Solargeräte bis zu einer Modul­leistung von 2000 Wattpeak und einer Wechselrichterleistung von 800 Wattpeak brauchen keine Genehmigung. Sie müssen jedoch online im Marktstamm­datenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Hier sind jedoch nur wenige Angaben nötig. Eine zusätzliche Anmeldung beim zuständigen Stromnetzbetreiber muss nicht mehr zwingend erfolgen. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Netzbetreiber, wie es ­funktioniert.

Ist ein Zählertausch nötig?

Wer ein Balkonkraftwerk nutzen will, benötigt dafür einen digitalen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Der Netzbetreiber erkennt bei der Anmeldung, ob ein passender Stromzähler vorhanden ist. Übergangsweise können aber auch die alten Ferrariszähler in Betrieb bleiben – auch wenn diese bei der Einspeisung von Strom rückwärtslaufen.

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