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Informationen zur Soforthilfe

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: 

Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, welche einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis entspricht.Mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden profitieren alle Kunden der Stadtwerke Meerane  automatisch von der Soforthilfe des Bundes. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen.  Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag, Barzahlung oder Überweisung, können Sie diese für Dezember aussetzen bzw. nicht vornehmen. In der im kommenden Januar versendeten Jahresverbrauchsabrechnung wird der Entlastungsbetrag separat ausgewiesen und verrechnet. Dies gilt auch bei Kundinnen und Kunden, die nur einmal jährlich ihren Abschlag zahlen. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Berechnungsbeispiel:

Prognostizierter Jahresverbrauch Basis September 202218.000 kWh
Zwölftel des Jahresverbrauchs  1.500 kWh
Brutto-Arbeitspreis Grundversorgung zum 01.12.202212,63 Cent/ kWh
Monatlicher Grundpreis Grundversorgung zum 01.12.202213,91 Euro
Entlastungsbetrag203,36 Euro

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen [RLM-Kunden mit stündlicher Leistungsmessung]. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Der Preis für Haushaltskunden soll damit auf 12ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.

Diese Maßnahme kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben. Diese Umstellungen werden die Versorger vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit bis März kommenden Jahres.

Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird aber angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. Mehr Tipps zum Energiesparen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Den Stadtwerken Meerane ist es in den letzten zehn Jahren immer wieder gelungen, mit einer vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Dies führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Wir können die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in unseren Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.                  

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