Teilnahmebedingungen für das Facebook- und Instagram-Gewinnspiel „Stadtwerke-Honig“ der Stadtwerke Meerane GmbH

Die Stadtwerke Meerane GmbH, Obere Bahnstr. 10, 08393 Meerane (nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“ bzw. „uns“) führt das Gewinnspiel „Stadtwerke-Honig“ auf ihren Präsenzen Instagram („stadtwerke_meerane“) und Facebook (nachstehend gemeinsam „Aktion“) durch. Für die Aktion gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

Wer am Gewinnspiel teilnimmt, akzeptiert damit unsere Teilnahmebedingungen.

1.  Keine Verbindung zu Instagram

Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Empfänger der für die Teilnahme bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern der Veranstalter, die Stadtwerke Meerane GmbH.

Soweit rechtlich zulässig, stellen die Teilnehmenden Instagram, Facebook und Meta von Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Gewinnspiels entstehen. 

Empfänger der für die Teilnahme bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, Facebook oder Meta, sondern der Veranstalter, die Stadtwerke Meerane GmbH.

2. Gewinn und Teilnahme

Verlost werden 3 × 20 Gläser Stadtwerke-Honig à 250 g. Insgesamt werden somit drei Gewinner-Einrichtungen bzw. Gewinner-Vereine ermittelt, die jeweils 20 Gläser Stadtwerke-Honig erhalten. 

Teilnahmeberechtigt sind soziale Einrichtungen und Vereine im Umkreis von ca. 25 km rund um Meerane. 

Die Teilnahme erfolgt durch eine für die jeweilige Einrichtung bzw. den jeweiligen Verein vertretungsberechtigte oder entsprechend befugte Person. 

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist Folgendes zu tun: 

  • Der Seite bzw. dem Profil der Stadtwerke Meerane auf Instagram oder Facebook folgen. 
  • Auf Instagram den Gewinnspielbeitrag liken. 
  • Unter dem jeweiligen Gewinnspielbeitrag auf Instagram oder Facebook kommentieren, für welche soziale Einrichtung bzw. welchen Verein teilgenommen wird und wofür der Honig dort verwendet werden soll. 

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. 

Jede soziale Einrichtung bzw. jeder Verein kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen und wird bei der Verlosung nur einmal berücksichtigt. Dies gilt unabhängig davon, wie häufig die Einrichtung bzw. der Verein in den Kommentaren genannt wird, wie viele Personen für dieselbe Einrichtung bzw. denselben Verein kommentieren oder ob die Einrichtung bzw. der Verein sowohl auf Instagram als auch auf Facebook genannt wird. Mehrfachnennungen erhöhen die Gewinnchance nicht. 

Das Teilen des Gewinnspielbeitrags in einer Instagram- oder Facebook-Story ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance. 

Mitarbeitende der für die Konzeption beauftragten Agentur, des Veranstalters und/oder verbundener Unternehmen sowie jeweils deren Angehörige und Lebenspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

Zudem behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmende von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise: 

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Aktion oder der Durchführung der Aktion, 

(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, 

(c) bei Kommentaren, die gegen die Richtlinien von Instagram oder Facebook verstoßen, 

(d) bei unlauterem Handeln oder 

(e) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Aktion. 

3. Gewinnerziehung und -benachrichtigung

Unter allen teilnahmeberechtigten sozialen Einrichtungen und Vereinen werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums drei Gewinner-Einrichtungen bzw. Gewinner-Vereine per Zufallsprinzip ermittelt. 

Jede teilnahmeberechtigte Einrichtung bzw. jeder teilnahmeberechtigte Verein wird dabei nur einmal berücksichtigt. 

Die Gewinner-Einrichtungen bzw. Gewinner-Vereine werden öffentlich per Kommentar unter dem jeweiligen Gewinnspielbeitrag auf Instagram bzw. Facebook benachrichtigt („Gewinnbenachrichtigung“). 

Nach der Gewinnbenachrichtigung muss sich die für die Gewinner-Einrichtung bzw. den Gewinner-Verein handelnde Person innerhalb von 72 Stunden per Direktnachricht bei den Stadtwerken Meerane melden. 

Der Veranstalter ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis darüber zu verlangen, dass die betreffende Person zur Vertretung der Einrichtung bzw. des Vereins befugt ist. 

Anschließend werden die weiteren Einzelheiten zur Übergabe des Gewinns individuell abgestimmt. 

Erfolgt innerhalb von 72 Stunden nach der Gewinnbenachrichtigung keine entsprechende Rückmeldung, behält sich der Veranstalter vor, den Gewinn erneut unter den übrigen teilnahmeberechtigten Einrichtungen und Vereinen zu verlosen. 

Die Übergabe der jeweils 20 Gläser Stadtwerke-Honig erfolgt nach individueller Abstimmung zwischen dem Veranstalter und der jeweiligen Gewinner-Einrichtung bzw. dem jeweiligen Gewinner-Verein. 

4. Teilnahmezeitraum

Die Teilnahme ist im Zeitraum vom 06.10.2026 um 14 Uhr bis zum 25.10.2026 um 23:59 über die Gewinnspielbeiträge der Stadtwerke Meerane auf Instagram und Facebook möglich. 

Kommentare bzw. Teilnahmen, die nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingehen, werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt.

5. Abbruch und Beendigung der Aktion

Der Veranstalter ist berechtigt, die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Das gilt insbesondere bei Störungen aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion verhindern.

6. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die den Teilnehmenden durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten entstehen. 

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. 

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. 

7. Sonstiges

Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. 

Der Gewinn kann nicht auf eine andere Einrichtung, einen anderen Verein oder eine andere Person übertragen werden. 

Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung der Verlosung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, bleiben diese unberührt.

8. Datenschutz

Im Rahmen des Gewinnspiels werden personenbezogene Daten ausschließlich verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist. 

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen finden sich unter: https://sw-meerane.de/unternehmen/datenschutz.html 

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